Papier ade - wir digitalisieren Ihre Buchhaltung!
Digitale Buchhaltung und Belege - sparen Sie Zeit und Geld!
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weiter lesenLfd. Lohn- und Gehaltsabrechnung mit digitaler Personalakte. Zertifizierte Software, Abrechnung Papier oder digital.
weiter lesenGoBD konformes digitales Belegarchiv. Sekundenschnelles Suchen und Finden durch OCR Volltexterkennung.
weiter lesenGute Zahlen bedeuten gute und schnelle Entscheidungen. Noch größerer Erfolg für Ihr Unternehmen!
weiter lesen*Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG, keine Rechts- und Steuerberatung [?]
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Willkommen bei unserem Büro – wo Zahlen sprechen, Präzision selbstverständlich ist und Ihr Erfolg im Mittelpunkt steht. Hinter jeder Bilanz, jeder Steuererklärung und jedem Finanzkonzept stehen zwei Menschen mit einer klaren Mission: Exzellente Beratung, individuelle Betreuung und messbarer Mehrwert. Lernen Sie uns kennen:
Asaad Jafar
Ahmad Raschied
Rechnen Sie einmal nach, wie viel es kostet, die Buchführung im eigenen Haus erledigen zu lassen: Personal, Krank-/Urlaubskosten, Arbeitsplatz, Hardware & Software inkl. Wartung. Lassen Sie ein DATAC Buchführungsbüro vergleichen — Sie werden überrascht sein, wie viel sich monatlich sparen lässt!
Da die Aufbewahrungsfrist erst mit Ablauf des Jahres, in dem die letzte buchhalterische Eintragung erfolgt ist, beginnt, empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten die betreffenden Unterlagen sogar 11 Jahre aufzubewahren!
Die Buchhaltungsunterlagen zum Geschäftsjahr 2009 können daher erst nach dem 31.12.2020 entsorgt werden, wenn beispielsweise noch im Jahr 2010 Abschlussbuchungen erfolgt sind.
Achtung: Falls noch nicht alle Steuerbescheide des betreffenden Jahres bestandskräftig sind, müssen die Unterlagen sogar länger als 10 Jahre aufbewahrt werden.
Noch länger – nämlich 30 Jahre – sollten Gerichtsurteile, Mahnbescheide und Prozessakten – im Original – aufbewahrt werden.
Bei einem Wechsel der Buchhaltungssoftware musste diese bisher 10 Jahre aufbewahrt werden. Wurde die Software jedoch ab 01.01.2020 gewechselt, genügt die Aufbewahrung von einem Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen für nur noch 5 Jahre.
Haben Sie Ihre Unterlagen GoBD-konform, beispielsweise mit DATAC24 oder DATAC Archiv digitalisiert, können Sie die Papierunterlagen sogar schon direkt nach der digitalen Archivierung entsorgen!
Jeder Beitrag wird gründlich recherchiert und nach bestem Wissen für das interessierte Publikum verständlich und übersichtlich aufbereitet. Die Artikel stellen rein journalistische Inhalte dar und dienen nicht der Rechts- oder Steuerberatung. Das Buchführungsbüro übernimmt nur Leistungen nach § 6 Abs. 3 und 4 StBerG. Für eventuell enthaltene Fehler oder Unklarheiten wird keine Haftung übernommen.
Quelle: https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/aufbewahrungsfristen-welche-unterlagen-vernichtet-werden-koennen_186_432446.html
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Dieses Buchführungsbüro ist Mitglied in der DATAC Franchisegruppe. Die größte Franchisegruppe selbstständiger Buchhalter ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz aktiv. Perfekte Software, schnelle Hilfe und kompetente Schulungen geben Ihnen die Sicherheit, in guten Händen zu sein.