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Jafar & Raschied eGbR

DATAC Lohn- und Finanzbuchhaltungsbüro

Unsere Leistungen

Buchhaltung

Lfd. Finanzbuchhaltung mit und ohne Beleggutdigitalisierung. Jederzeit Datenzugriff für Sie als Mandant mit DATAC24.

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Lohnabrechnung

Lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnung mit digitaler Personalakte. Zertifizierte Software, Abrechnung Papier oder digital.

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Digitalisierung

GoBD konformes digitales Belegarchiv. Sekundenschnelles Suchen und Finden durch OCR Volltexterkennung.

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Consulting

Gute Zahlen bedeuten gute und schnelle Entscheidungen. Noch größerer Erfolg für Ihr Unternehmen!

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*Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG, keine Rechts- und Steuerberatung [?]

Papier ade - wir digitalisieren Ihre Buchhaltung!

Digitale Buchhaltung und Belege - sparen Sie Zeit und Geld!

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Über uns

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Willkommen bei unserem Büro – wo Zahlen sprechen, Präzision selbstverständlich ist und Ihr Erfolg im Mittelpunkt steht. Hinter jeder Bilanz, jeder Steuererklärung und jedem Finanzkonzept stehen zwei Menschen mit einer klaren Mission: Exzellente Beratung, individuelle Betreuung und messbarer Mehrwert. Lernen Sie uns kennen:

  • Abschluss in Betriebswirtschaft | Ausbildung zum Steuerfachangestellten
    Mit einem fundierten Studium in Betriebswirtschaft und einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zum Steuerfachangestellten bringe ich über drei Jahre Berufserfahrung aus einem Steuerbüro in Bonn mit. In dieser Zeit habe ich Mandanten aus verschiedensten Branchen im Rahmen der laufenden Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung unterstützt – gewissenhaft, strukturiert und immer lösungsorientiert. Meine Leidenschaft für klare Zahlen, präzise Abläufe und den persönlichen Kontakt zu unseren Kunden prägt meine tägliche Arbeit. Ich bin überzeugt: Wer seine Finanzen im Griff hat, trifft bessere Entscheidungen – und genau dabei unterstützen wir.
  • MBA in CSR und NGOs | Bachelor Abschluss in Bank- und Finanzwissenschaften
    Seit über 4,5 Jahren arbeite ich als Finanzprojektmanager im NGO-Sektor – dort, wo Budgets, Fördermittel und internationale Standards aufeinandertreffen. Mein akademischer Hintergrund liegt in den Bank- und Finanzwissenschaften, vertieft durch ein MBA-Studium mit Fokus auf CSR und NGOs in Deutschland. Ob Forecasting, Reporting oder Finanzstrategie – ich bringe analytisches Denken, unternehmerische Weitsicht und ein tiefes Verständnis für gemeinnützige und unternehmerische Strukturen mit. Für mich ist jedes Finanzprojekt eine neue Herausforderung – und ich liebe es, Lösungen zu entwickeln, die funktionieren und Bestand haben.
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Warum die Buchführung outsourcen?

Rechnen Sie einmal nach, wie viel es kostet, die Buchführung im eigenen Haus erledigen zu lassen: Personal, Krank-/Urlaubskosten, Arbeitsplatz, Hardware & Software inkl. Wartung. Lassen Sie ein DATAC Buchführungsbüro vergleichen — Sie werden überrascht sein, wie viel sich monatlich sparen lässt!

Zeitersparnis

Weniger interner Aufwand — mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft.

Kostenminimierung

Planbare Kosten statt Personal- und Infrastrukturaufwand.

Qualitätssteigerung

Erfahrene Spezialisten sorgen für konsistente und fehlerfreie Buchführung.

Rechtskonformität

GoBD-konforme Ablage und Sicherheit gegenüber Betriebsprüfungen.

Dokumente
Wussten Sie schon? - So sind die steuerliche Aufbewahrungsfrist von betrieblichen Unterlagen
Dokumente, die als Buchungsgrundlage gedient haben, müssen 10 Jahre aufbewahrt werden, übrige Unterlagen sind 6 Jahre zu archivieren. Achtung: Hierzu gibt es weitere Ausnahmen wie z. B. bei nur vorläufigen Steuerfestsetzungen oder begonnenen Außenprüfungen.
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Da die Aufbewahrungsfrist erst mit Ablauf des Jahres, in dem die letzte buchhalterische Eintragung erfolgt ist, beginnt, empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten die betreffenden Unterlagen sogar 11 Jahre aufzubewahren!

Die Buchhaltungsunterlagen zum Geschäftsjahr 2009 können daher erst nach dem 31.12.2020 entsorgt werden, wenn beispielsweise noch im Jahr 2010 Abschlussbuchungen erfolgt sind.

Achtung: Falls noch nicht alle Steuerbescheide des betreffenden Jahres bestandskräftig sind, müssen die Unterlagen sogar länger als 10 Jahre aufbewahrt werden.

Noch länger – nämlich 30 Jahre – sollten Gerichtsurteile, Mahnbescheide und Prozessakten – im Original – aufbewahrt werden.

Bei einem Wechsel der Buchhaltungssoftware musste diese bisher 10 Jahre aufbewahrt werden. Wurde die Software jedoch ab 01.01.2020 gewechselt, genügt die Aufbewahrung von einem Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen für nur noch 5 Jahre.

Haben Sie Ihre Unterlagen GoBD-konform, beispielsweise mit DATAC24 oder DATAC Archiv digitalisiert, können Sie die Papierunterlagen sogar schon direkt nach der digitalen Archivierung entsorgen!

Jeder Beitrag wird gründlich recherchiert und nach bestem Wissen für das interessierte Publikum verständlich und übersichtlich aufbereitet. Die Artikel stellen rein journalistische Inhalte dar und dienen nicht der Rechts- oder Steuerberatung. Das Buchführungsbüro übernimmt nur Leistungen nach § 6 Abs. 3 und 4 StBerG. Für eventuell enthaltene Fehler oder Unklarheiten wird keine Haftung übernommen.

Quelle: https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/aufbewahrungsfristen-welche-unterlagen-vernichtet-werden-koennen_186_432446.html

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Gruppe von Menschen streckt die Hände in die Mitte

Buchführung und Lohn- und Gehaltsabrechnung sind Dienstleistungen, die Vertrauen erfordern.
Dieses Buchführungsbüro ist Mitglied in der DATAC Franchisegruppe. Die größte Franchisegruppe selbstständiger Buchhalter ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz aktiv. Perfekte Software, schnelle Hilfe und kompetente Schulungen geben Ihnen die Sicherheit, in guten Händen zu sein.

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